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Snoopy's World - Dogsitter für Winterthur und Umgebung
Winterthur Wülflingen Veltheim Neftenbach Pfungen Dättlikon Embrach Oberembrach Buch am Irchel Dorf Humlikon Henggart Hettlingen Seuzach Hundebetreuung, Hundesitter, Hundesitting, Dogsitter, Dogsitting, Hundehüter, Hütedienst, Gassidienst, Gassiservice, Hundeausführdienst, Tagesplatz, Hundepension, Ferienplatz, Ferienbetreuung, Winterthur, Neftenbach, Pfungen, Embrach, Rudel, Beda, Oberhänsli Die Rundumbetreuung für Ihren Hund seit 2008. Angebot von Spaziergängen, Tagesplätzen und Ferienplätzen. Die Hunde geniessen Zugang im ganzen Haus und Garten und sind täglich 3 Stunden unterwegs im Rudel von bis zu 8 Hunden. Inkl. Abholen und Zurückbringen.
Snoopy's World

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Snoopy's World

Gültig ab dem 01. 08. 2013
 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

 
1. Vertragsabschluss
1.1 Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Snoopy's World und der Auftraggeberin (nachfolgend als Hundehalterin bezeichnet). Sie gelten verbindlich spätestens nach Auftragserteilung und gelten auch für alle Folgeaufträge, ohne dass dies nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss. 1.2 Vor dem Abschluss des Vertrages erfolgt ein persönlicher Besuch durch Snoopy's World oder es wird ein Treffen bei Snoopy's World vereinbart, um mit der Hundehalterin Einzelheiten zu besprechen und den Hund kennen zu lernen. Auf Wunsch von einer Seite wird vor Vertragsabschluss mit Hund und Hundehalterin ein kurzer gemeinsamer Spaziergang unternommen. Die Hundehalterin ist auch jederzeit willkommen auf einem gemeinsamen Rudelspaziergang. 1.3 Bei einer Buchung eines Ferienplatzes bei Snoopy's World ist vor Ferienantritt ein Besuch bei mir zu Hause erwünscht.
 
2. Verpflichtungen von Snoopy's World
2.1 Snoopy's World verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten. Die Spaziergänge im Rudel werden ausschliesslich von mir durchgeführt. Es werden bis maximal 7 Hunde im Rudel ausgeführt. In Ausnahmefällen und wenn mir alle Hunde bekannt sind, werden bis zu 9 Hunde gleichzeitig ins Rudel genommen. 2.2 Falls ein Hund entschwinden sollte, wird umgehend die Suche nach dem Hund aufgenommen und die Hundehalterin unverzüglich benachrichtigt. Bleibt der Hund unauffindbar, haftet Snoopy's World nur in Fällen einer nachweisbaren Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit des Hundebetreuers. Sollte durch die Suche des vermissten Hundes ein Rudel-Spaziergang abgesagt werden müssen, so haftet die Hundehalterin mit einer Pauschale von sFr. 100.-. 2.3 Tritt während der Betreuungszeit bei einem Hund eine Verletzung auf, welche einer unverzüglichen Behandlung bedarf, so verpflichtet sich Snoopy's World, umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für die tierärztlichen Leistungen sowie etwaige Transport-, Neben- und Folgekosten sind vollumfänglich von der Hundehalterin zu tragen, es sei denn, es ist Snoopy's World eine Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit nachzuweisen.
 
3. Zusätzliche Verpflichtungen von Snoopy's World bei Ferienbuchungen
3.1 Der Hund ist vollständig im Haushalt und meinem Tagesablauf integriert und steht rund um die Uhr unter Aufsicht. 3.2 Der Hund darf das gesamte Haus sowie das gesamte Grundstück beanspruchen und sich darin frei bewegen. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird dem Hund der Zutritt zu einem Raum nicht gewährt. 3.3 Der Hund geniesst täglich Rudel-Spaziergänge in der freien Natur von mindestens 2-3 Stunden. Soweit möglich darf sich der Hund dabei frei und ohne Leine bewegen. 3.4 Nur in Sonderfällen und in Absprache mit der Hundehalterin wird der Hund auf einem Spaziergang nicht mitgeführt und bleibt alleine im Haus. 3.5 Der Hund wird soweit möglich nach den Vorgaben der Hundehalterin gefüttert. Wird durch die gesteigerte Aktivität eine Gewichtsabnahme festgestellt, wird die Futterration entsprechend erhöht. 3.6 Hunde, die gebarft werden, erhalten täglich frisch zubereitetes Futter mit allen nötigen Zutaten. 3.7 Die Hunde werden zusammen und unter Aufsicht gefüttert. Dadurch ist die Futtermenge für jeden einzelnen Hund gesichert. Sollte ein Hund unerwünschtes/unkontrolliertes Fressverhalten zeigen, wird der Hund gesondert von den andern gefüttert. 3.8 Snoopy’s World verpflichtet sich, die Hundehalterin unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen. 3.9 Erkrankt der Hund während der Betreuungszeit, wird zuerst versucht, die Hundehalterin zu erreichen und zu informieren. Ist dies nicht möglich, wird ohne dessen Zustimmung ein Tierarzt aufgesucht. Die Tierarztkosten, sowie die Kosten für die erfolgten Umtriebe, gehen vollständig zu Lasten der Hundehalterin. 3.10 Bei Tod eines Ferientieres übernimmt Snoopy’s World keinerlei Haftung. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Snoopy’s World.
 
4. Verpflichtungen der Hundehalterin
4.1 Der Hund muss ordnungsgemäss angemeldet und gechipt sein. 4.2 Die Hundehalterin versichert, dass der Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. 4.3 Bei Ferienaufenthalten ist der Impfausweis bei der übergabe des Hundes mitzugeben. 4.4 Eine Impfung wird nicht zwingend verlangt. Falls keine Impfungen vorgenommen wurden, ist sich die Hundehalterin bewusst über die möglichen Folgen. 4.5 Folgende Impfungen werden empfohlen: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten 4.6 Eine regelmässige Wurmkur ist zu empfehlen. 4.7 Wird beim Hund ein Wurmbefall, Flöhe oder überdurchschnittlich viele Zecken bemerkt, wird der Hund dagegen behandelt. Die Kosten sowie die Kosten für die erfolgten Umtriebe gehen zu Lasten der Hundehalterin. 4.8 Die Hundehalterin ist verpflichtet, Snoopy's World umgehend zu informieren bei Krankheit, Problemen oder Vorfällen, im Zusammenhang mit dem Hund. 4.9 Die Hundehalterin hat beim Erkennen der Läufigkeit der Hündin Snoopy’s World sofort zu informieren. Bei Ferienaufenthalten ist die letzte Läufigkeit anzugeben. 4.10 Bei Ferienaufenthalten ist genügende Futter bereitzustellen (20% mehr als die übliche Ration).
 
5. Schäden & Versicherung
5.1 Snoopy's World verfügt über eine Unfall & Haftpflichtversicherung gegenüber Drittpersonen. 5.2 Die Hundehalterin muss über eine eigene Versicherung (Unfall & Haftpflichtvers.) verfügen. 5.3 Die Hundehalterin ist sich über die Risiken, die das Führen ohne Leine und der Rudelhaltung mit sich bringt, bewusst. 5.4 Die Hundehalterin erklärt sich damit einverstanden, alle Bemühungen und Kosten, die bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles ihres Hundes entstehen zu übernehmen. 5.5 Die Hundehalterin haftet für alle durch ihren Hund verursachten Personen-, Tier- und Sachschäden. 5.6 Bei Raufereien/Beissereien innerhalb des betreuten Rudels haftet die Hundehalterin. Etwaige Tierarzt- und Folgekosten gehen zu Lasten der Hundehalterin des Hundes, der die Rauferei ausgelöst hat. Snoopy's World übernimmt hierbei keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtsverletzung bzw. Fahrlässigkeit von Snoopy’s World vor. 5.7 Für Schäden an Drittpersonen oder Gegenständen sowie Verletzungen des Hundes, die durch etwaige Unfälle wie Beissereien oder anderem entstehen, übernimmt Snoopy's World keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtsverletzung bzw. Fahrlässigkeit von Snoopy’s World vor. 5.8 Bei Verdacht auf Parasiten hat Snoopy’s World das Recht, auf Kosten der Hundehalterin eine Untersuchung/Analyse und Behandlung zu veranlassen. 5.9 Im Falle einer positiven Diagnose von Parasitenbefall haftet die Hundehalterin. Die entstehenden Ausfälle sowie Umtriebsentschädigungen gehen voll zu Lasten der Hundehalterin. Eine regelmässige Untersuchung ist von Vorteil. Liegt eine Analyseuntersuchung weniger als ein halbes Jahr zurück, wird die Hundehalterin von den Kosten befreit. 5.10 Der Hundehalterin ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte die Hundehalterin eine läufige Hündin in Betreuung geben und dies verschweigen, werden für die auftretenden Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Hundehalterin. Wird eine Hündin während des Ferienaufenthaltes Läufig, muss sie sofort abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, wird einen Zuschlag von sFr. 100.-/Tag verrechnet.
 
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Bezahlung erfolgt in Bar oder überweisung an folgendes Konto:
Firma: Snoopy's World
Inhaber: Beda Oberhänsli
Bank: Raiffeisenbank, 8400 Winterthur
Konto-Nr.: 69993.22
Clearing-Nr.:     81485
IBAN-Nr.: CH87 8148 5000 0069 9932 2
6.2 Zahlungen für Einzelaufträge sind jeweils im Voraus zu entrichten. 6.3 Bei Ferienplätzen bezahlen Neukunden 50% bei Ferienantritt und 50% bei Abholung des Hundes. 6.4 Wiederkehrende Kunden erhalten eine Monatsabrechnung, zahlbar innert 20 Tagen nach Erhalt. 6.5 Ausstehende Zahlungen haben eine Mahnung mit Mahngebühren von sFr. 10.- zur Folge. 6.6 Bei Spaziergängen/Tagesplätzen: Bei ausstehenden Zahlungen hat Snoopy's World das Recht, die Betreuungsdienste ohne Gegenleistung per sofort einzustellen. 6.7 Bei Spaziergängen/Tagesplätzen: Ist Snoopy’s World wie vereinbart vor Ort und hat keinen Zutritt zum Hund, oder er muss nicht ausgeführt werden, ist der volle Preis zu bezahlen.
 
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 äussert die Hundehalterin den Wunsch, den Hund frei laufen zu lassen, liegt es in der freien Entscheidung von Snoopy's World, ob der Hund beim Spaziergang abgeleint mitlaufen darf. 7.2 Läufige Hündinnen werden nicht auf Rudel-Spaziergänge mitgenommen. Dauer des Ausschlusses: Mindestens 2 Wochen vor Beginn bis 2 Wochen nach Ende der Läufigkeit. 7.3 Es werden nur sozial verträgliche Hunde aufgenommen und auf Rudel-Spaziergängen mitgenommen. 7.4 Aggressive oder hyperaktive Hunde werden nicht aufgenommen. 7.5 Weist ein Hund aggressive oder sonstige unsoziale Verhaltensweisen auf, die durch die Hundehalterin im Vorfeld verschwiegen wurden, so behält sich Snoopy's World das Recht vor, die Betreuung unverzüglich zu beenden, um eine Gefährdung anderer Hunde auszuschliessen. 7.6 Verbotene Hunderassen, die auf der Liste vom Mai 2013 des Kantons Zürich stehen werden nicht aufgenommen. Dies sind folgende Rassen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, sowie sämtliche Hunde, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben. Rassen, die auf der Liste vom Mai 2013 der Nachbarkantone TG, SH und AG stehen werden ebenfalls nicht aufgenommen. Dies sind folgende Rassen: Bullterrier (Miniatur), Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario (Presa Canario), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Espańol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu 7.7 Im Falle von Betreuungsausfällen aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Erkrankung oder Unfall des Hundebetreuers), für die kurzfristig kein Ersatz gefunden werden kann, übernimmt Snoopy's World keine Erstattung für etwaige daraus entstehenden Folgekosten. 7.8 Bei Ferienaufenthalten: Für die mitgegebenen Utensilien (Halsband, Leine, Fressnapf, Spielzeug, Körbchen, Decken, etc.) übernimmt Snoopy’s World keine Haftung. 7.9 Bei Ferienaufenthalten: Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, ist Snoopy’s World berechtigt, den Hund nach einer übergangszeit von 7 Tagen in einem Tierheim oder einer Tierpension seiner Wahl unterzubringen. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt die Hundehalterin. 7.10 Snoopy's World nimmt die angegebenen Daten der Hundehalterin und des Hundes in eine Datenbank auf. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundehalterin erklärt sich damit einverstanden. 7.11 Snoopy's World behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes, die während der Betreuungszeit gemacht werden, auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden. 7.12 änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages haben nur schriftlich und unterzeichnet ihre Gültigkeit. 7.13 Als Gerichtsstand wird Winterthur vereinbart.
 

 
Letzte Seiten-Aktualisierung: 24.05.2023
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